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Allgemeines Bei der ersten Konsultation haben Sie Gelegenheit mir Ihre Probleme, Schmerzen und sonstige Krankheitszeichen zu schildern. Ein ausführliches Erstgespräch, für das ich mir viel Zeit nehme und eine anschließende gründliche Untersuchung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Therapie. Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 1 bis 1,5 Stunden, die nachfolgenden Sitzungen etwa 1 Stunde. Über die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen entscheidet der jeweilige Behandlungsverlauf. Um zu einer endgültigen Diagnose zu gelangen, bediene ich mich verschiedener Untersuchungsmethoden. Erst nach einer genauen Diagnosestellung erarbeite ich einen individuellen Therapieplan. Gesundheitsvorsorge hat einen besonderen Stellenwert in meiner Praxis. Dazu gehören neben der Abwehr- steigerung und der Entgiftung des Körpers auch Beratungen zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.
Kostenübernahme Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem persönlichen Versicherungstarif und Ihrer Gesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede! Abrechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GebüH.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) Die GebüH entstand 1985. Obgleich die GebüH nun über 25 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben. Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von der GebüH ab. Die Heilpraktikerleistungen sind also nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für die meisten der verordneten Medikamente.
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